Wenn eine Apotheke bei einem Arzneimittel Qualitätsmängel oder unerwünschte Arzneimittelwirkungen bemerkt, ist sie nach den Berufsordnungen der Apothekerkammern verpflichtet, diese an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) zu melden. Die AMK hat die Landesapothekerkammern gebten, für besondere Fragestellungen Referenzapotheken auszuwählen, die in diesen Fällen zu Rate gezogen werden können. In NRW wurde beispielsweise unter mehr als 4500 Apotheken ausgewählt.
Die Auslese erbrachte 67 Refernzapotheken.
Auch Ihre Barbara-Apotheke wurde von der Apothekerkammer Nordrhein ausgewählt und unterstützt die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker bereits seit vielen Jahren aktiv. Im Gegenzug wurde für diese besondere Leistung durch die AMK das beigefügte Logo als Hinweisschild zur Verfügung gestellt.